
Rumänien reformiert Mehrwertsteuersystem für Kleinunternehmen
Unternehmen: 395.000 Lei neue Schwelle
Die rumänische Regierung hat eine umfassende Verordnung zur Regelung des besonderen Umsatzsteuerbefreiungsregimes für Kleinunternehmen veröffentlicht. Die Regelung, die am 1. September 2025 in Kraft tritt, erhöht die Befreiungsgrenze von 300.000 Lei auf 395.000 Lei.
Rumäniens Steuersystem für Kleinunternehmen steht vor einem grundlegenden Wandel. Die von Premierminister Ilie-Gavril Bolojan unterzeichnete Verordnung führt wesentliche Änderungen im Steuergesetz Nr. 227/2015 ein und setzt die EU-Richtlinien 2020/285 und 2022/542 in nationales Recht um.
Neue Schwelle und Übergangsprozess
Kritische Änderung: Die Umsatzsteuerbefreiungsgrenze für Kleinunternehmen wird von 300.000 Lei auf 395.000 Lei angehoben. Unternehmen, die im August 2025 die Schwelle von 300.000 Lei überschritten haben, können weiterhin von der Befreiung bis zur Schwelle von 395.000 Lei profitieren.
Unternehmen, die im August beide Schwellenwerte überschritten haben, müssen sich bis zum 10. September 2025 für die Mehrwertsteuer registrieren. Unternehmen, die vor 2025 gegründet wurden und sich aufgrund der Überschreitung des Schwellenwerts von 300.000 Lei für die Mehrwertsteuer registriert haben, können zwischen dem 1. und 10. September eine Befreiung beantragen.
EU-weite Koordinierung
Die Verordnung enthält Sonderregelungen für rumänische Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Unternehmen mit Sitz in Rumänien, deren Umsatz EU-weit 100.000 Euro nicht überschreitet, können in anderen Mitgliedstaaten von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Neue Verfahren: Unternehmen müssen für die Beantragung von Ausnahmen in anderen EU-Ländern eine Vorabgenehmigung einholen und unterliegen vierteljährlichen Meldepflichten. Das System wird mit speziellen Identifikationscodes arbeiten, die die Endung “EX” tragen.
Übergangszeit-Anträge
Unternehmen, die 2025 gegründet wurden und sich aufgrund der Überschreitung der Schwelle von 300.000 Lei registriert haben, können ebenfalls von der neuen Regelung profitieren. Die Steuerverwaltung ist verpflichtet, alle Anträge während der Übergangszeit bis Monatsende zu bearbeiten.
Die Verordnung stellt Rumäniens Engagement dar, sein Steuerrecht für Kleinunternehmen an die EU-Standards anzupassen und gleichzeitig inländischen Unternehmen, die auf europäischen Märkten expandieren wollen, mehr Flexibilität und höhere Schwellenwerte zu bieten.
https://mfinante.gov.ro/static/10/Mfp/transparenta/proiectOUG_L227_20082025.pdf
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