Neues Buchführungsgesetz und E-Rechnungsstellung in Dänemark

E-Rechnung in Dänemark

Gemäß dem neuen Buchführungsgesetz, das am 01.07.2022 in Dänemark in Kraft getreten ist, ist die E-Rechnungsstellung obligatorisch geworden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zum elektronischen Austausch und zur Archivierung von Rechnungen. Gleichzeitig stärkt das neue Gesetz den Kampf gegen Betrug und Fehler bei der Mehrwertsteuer und Steuererklärungen. Ob die digitale Buchführungspflicht für das einzelne Unternehmen eintritt, hängt von der Unternehmensart und dem Umsatz ab.

Softwareanbieter von digitalen Rechnungsstellungs- und buchhaltungsbezogenen Dienstleistungen in Dänemark müssen sich bei der dänischen Handelsbehörde (Dan.: Erhvervsstyrelsen) registrieren und eine “Digitales Buchhaltungssystem”-Status erhalten.

Die dänische Handelsbehörde bereitet eine Vorlage für das Buchführungsverfahren vor. Die Vorlage und die Leitinformationen werden voraussichtlich im Frühherbst 2022 auf der Website der dänischen Handelsbehörde veröffentlicht.

Das neue Buchführungsgesetz

Das neue Buchführungsgesetz bedeutet wesentliche Änderungen in der Rechnungslegung, da es den Einsatz von IT-Systemen erhöht.

Wir können uns kurz die wichtigen Änderungen im Gesetz ansehen:

  • Organisation und Durchführung der Buchführungsmethode entsprechend der Art des Unternehmens, der Anzahl der Transaktionen und dem finanziellen Umfang der Transaktionen.
  • Sicherstellung, dass Mehrwertsteuer, Steuern und Gebühren eine aktuelle Grundlage haben
  • Die Übertragung der Buchführungspflicht in die digitale Umgebung und die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur
  • Anforderung an Anbieter von digitalen Buchhaltungssystemen, die auf dem dänischen Markt tätig sind, ihre Systeme zertifizieren zu lassen.

Hingegen beginnt die Haftung für Unternehmen, die öffentlich zugelassene Systeme nutzen werden, am 1. Januar 2024.

Unternehmen mit einem Umsatz von über 300.000 DKK (ca. 40.304 €) müssen ab dem 1. Januar 2026 ihren Buchführungspflichten nachkommen.

Geltungsbereich des Gesetzes

  • In Dänemark eingetragene Unternehmen: Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, geschäftliche Stiftungen, Genossenschaften, Einzelunternehmen
  • Geschäftstätigkeiten (Zweigniederlassungen) ausländischer Unternehmen in Dänemark
  • Falls der Filialumsatz zwei aufeinanderfolgende Jahre DKK 300.000 übersteigt, fällt er unter die neuen Regeln zur digitalen Buchführung gemäß DBA.

Anforderungen an Anbieter digitaler Buchhaltung

Ein digitales Buchführungssystem ist eine “digitale Software, die Funktionen umfasst, mit denen buchführungspflichtige Unternehmen Transaktionen mit einem Anbieter oder einem anderen Dritten erfassen und Aufzeichnungen und Anhänge auf einem Server speichern können“.

In diesem Zusammenhang müssen digitale Buchhaltungsanbieter folgende Anforderungen erfüllen:

  • Anhänge für jeden Datensatz anzeigen und Anhänge fünf Jahre lang sicher speichern
  • Erfüllen Sie anerkannte IT-Sicherheitsstandards und gewährleisten Sie die automatische Sicherung von Aufzeichnungen und Anhängen
  • Unterstützung der Automatisierung administrativer Prozesse, einschließlich des automatischen Sendens und Empfangens von eRechnungen und der Buchhaltung gemäß dem allgemeinen Standardkontenplan des dänischen Buchhaltungssystems

Anbieter müssen ihre Systeme in jedem Fall der DBA melden und prüfen, ob ihre Systeme den Anforderungen des Abrechnungssystems entsprechen.

Zeitplan für die Umsetzung des neuen Buchführungsgesetzes

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