
ViDA-Paket genehmigt: EU-weit neu
MwSt.-Regeln für das digitale Zeitalter
Am 5. November 2024 genehmigte der ECOFIN das Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) Paket, das neue Anforderungen in drei Schlüsselbereichen festlegt: E-Rechnung, einheitliche Umsatzsteuerregistrierung und Umsatzsteuerpflichten für die Plattformwirtschaft. Dieses Paket baut auf dem Entwurf vom 30. Oktober 2024 auf und integriert Kompromisse wie verlängerte Fristen und überarbeitete Regelungen für fiktive Lieferanten.
Zeitstrahl:
Anfang 2025 (mit Genehmigung von ViDA) Die Mitgliedstaaten können die E-Rechnungsstellung auf nationaler Ebene ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission einführen.
Januar 2027: OSS (One Stop Shop) wird auf grenzüberschreitende Energieversorgungen (Erdgas, Strom, Wärme und Kälte) ausgeweitet.
Juli 2028: OSS wird auf alle B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen sowie auf innergemeinschaftliche Warenbestandsüberführungen ausgeweitet.
Juli 2030: DRR/E-Rechnungspflichten für innergemeinschaftliche Transaktionen werden eingeführt. Harmonisierung der nach Januar 2024 eingeführten heimischen DRRs. Obligatorische Quasi-Lieferantenregelung für Plattformen (optional ab dem 1. Juli 2028).
Januar 2035: Harmonisierung der vor Januar 2024 eingeführten nationalen DRRs.
Auswirkung
Nach der Genehmigung des ViDA-Pakets ist der nächste Schritt die Konsultation mit dem Europäischen Parlament, um den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission mit dem von den Mitgliedstaaten vereinbarten Text in Einklang zu bringen.
Unternehmen sollten beginnen, ihre aktuellen Systeme und Prozesse zu bewerten, um sicherzustellen, dass sie sich an die neuen Anforderungen anpassen können.
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