Bulgarien elektronische Rechnung

Bulgarien

Mit dem am 18.10.2018 verabschiedeten Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (PPA) begann Bulgarien, die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung im ganzen Land zu verbreiten. In diesem Zusammenhang wurden rechtliche Bestimmungen über die Notwendigkeit des Empfangs und der Verarbeitung von eRechnungen ab dem 11.11.2019 zwingend vorgeschrieben.

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung wird die eRechnung zwischen nicht-zentralen Auftraggebern und öffentlichen Verwaltungen angewendet.

Gegründet im Jahr 2004 zum Schutz des öffentlichen Interesses an Ausgaben durch öffentliche Auftragsvergabe, hat die Oberste Behörde für das öffentliche Beschaffungswesen ein Portal namens Öffentliches Beschaffungsportal (EOP) geschaffen, das Details zu Leitlinien für Rechtmäßigkeit, Effizienz, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Zugänglichkeit bietet.

e-Rechnungsplattform und e-Rechnungsmanagementlösungen

Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe (LASPPA) legt die rechtlichen Anforderungen für die Gründung der EOP, einer nationalen Plattform für die elektronische öffentliche Auftragsvergabe, fest. Die Vergabestelle ist für die Einrichtung und Pflege der EOP verantwortlich.

Mithilfe des auf dem Portal vorgestellten Leitfadens wird veranschaulicht und erläutert, wie kommerzielle Organisationen oder öffentliche Auftraggeber vom EOP profitieren werden.

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Das bulgarische Recht schreibt die elektronische Rechnungsstellung für alle Vergabestellen vor, verlangt jedoch nicht deren Nutzung für Unternehmen, die nicht zur Einreichung von elektronischen Rechnungen beim EOP verpflichtet sind. Die Regierung sieht die obligatorische Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung für den gesamten Privatsektor vor.

Eingangsrechnungs- und Verarbeitungsmethodik

eRechnungsstellung in Bulgarien basiert auf bilateralen Vereinbarungen zwischen Wirtschaftsakteuren (oder in ihrem Namen handelnden Lösungsanbietern) und öffentlichen Verwaltungen. Die Regierung hat die Einführung des europäischen eRechnungsstandards in der eRechnungsanwendung genehmigt. In eRechnungsstellung ist der europäische XML-Standard für alle Vergabestellen gesetzlich vorgeschrieben.

Bulgarische Gesetzgeber verwenden keine Überwachungsstrategie bezüglich der Nutzung von E-Rechnungen.

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