
Vereinigte Arabische Emirate: Änderungen der Mehrwertsteuergesetze
Gilt ab Januar 2026
Das Finanzministerium der VAE hat die Veröffentlichung des Föderalen Dekretgesetzes Nr. (16) von 2025 zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Föderalen Dekretgesetzes Nr. (8) von 2017 zur Mehrwertsteuer bekannt gegeben. Die geänderten Bestimmungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und sind Teil der laufenden Bemühungen der VAE, ihr Steuersystem weiterzuentwickeln und die Verwaltungs- und Regulierungseffizienz zu steigern.
Wichtige Änderungen im Überblick
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Änderungen auf drei Hauptbereiche konzentrieren:
- Abschaffung der Pflicht zur Ausstellung von Selbstfakturierungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens, verbunden mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung der Belege für die Lieferungen.
- Einführung einer Fünfjahresfrist für die Einreichung von Erstattungsanträgen für überschüssige erstattungsfähige Steuern nach der Verrechnung.
- Gewährung der Befugnis an die Bundesteuerbehörde, den Vorsteuerabzug zu versagen, wenn festgestellt wird, dass eine Lieferung Teil einer Steuerhinterziehungsabsprache ist.
Verfahren vereinfachen und Transparenz gewährleisten
Die Änderungen zielen darauf ab, die steuerlichen Verfahren für Steuerpflichtige zu vereinfachen und gleichzeitig die Transparenz und die Einhaltung internationaler Standards zu stärken. Nach den neuen Regeln sind die Steuerpflichtigen nicht mehr verpflichtet, bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens Gutschriften auszustellen. Stattdessen müssen sie die der zugrunde liegenden Lieferung zugrunde liegenden Belege gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung aufbewahren. Dies reduziert den administrativen Aufwand, strafft die Verwaltung und liefert klare Prüfungsnachweise.
Die Änderungen führen auch eine Frist von fünf Jahren für die Einreichung von Anträgen zur Rückforderung zu viel gezahlter erstattungsfähiger Steuern nach der Verrechnung ein. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht zur Rückforderung der Steuer. Dies verhindert die Ansammlung veralteter Guthaben, stärkt die finanzielle Sicherheit und fördert die Fairness unter den Steuerzahlern im Einklang mit internationalen bewährten Praktiken für das Rückforderungsmanagement und die Guthabenprüfung.
Stärkung der Regierungsführung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Als zusätzliche Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung befähigen die Änderungen die Bundessteuerbehörde (FTA), den Vorsteuerabzug zu verweigern, wenn sie feststellt, dass die Lieferung Teil einer Steuerhinterziehungsvereinbarung ist. Steuerpflichtige sind verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Integrität von Lieferungen zu überprüfen, bevor sie die Vorsteuer abziehen, im Einklang mit den von der FTA festgelegten Verfahren und Maßnahmen. Dieser Ansatz stärkt die gemeinsame Verantwortung entlang der Lieferkette, verbessert die Good Governance und schützt die öffentlichen Einnahmen.
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