
Slowakische Republik genehmigt obligatorische E-Rechnungsstellung und
E-Reporting
Das slowakische Parlament hat am 9. Dezember 2025 einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer obligatorischen elektronische Rechnungsstellung und digitalen Datenmeldung (E-Rechnungsstellung und E-Reporting) zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Umsetzung der EU-Richtlinie ViDA. Die Verpflichtung wird schrittweise eingeführt: Ab dem 1. Januar 2027 wird sie für inländische Lieferungen (B2B) verpflichtend sein; und ab dem 1. Juli 2030 wird sie auf grenzüberschreitende Lieferungen, einschließlich innergemeinschaftlicher Lieferungen, ausgeweitet. Das Recht auf Vorsteuerabzug für inländische Lieferungen wird ab diesem späteren Datum auch an den Besitz einer elektronischen Rechnung geknüpft sein.
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