MwSt. und Oman-Rechnung in Oman

Mehrwertsteuer Oman

MwSt.-Gesetz in Oman

Oman ist nach den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Königreich Saudi-Arabien und Bahrain der vierte Mitgliedstaat des Golf-Kooperationsrats (GCC), der die Mehrwertsteuer einführt; der Mehrwertsteuersatz beträgt 5% und gilt ab April 2021. Das Mehrwertsteuergesetz tritt in Kraft am Oman ab April 2021, Gemäß königlichem Erlass 121/2020 erhalten Unternehmen mit dem Mehrwertsteuergesetz die Verantwortung gegenüber dem Staat. Aus diesem Grund müssen sich Unternehmen auf dem Online-Portal der Oman Tax Authority (OTA) registrieren.

Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärungen müssen elektronisch beim OTA eingereicht werden. Der Umsatzsteuerzeitraum muss mindestens einen Monat betragen. Umsatzsteuerzahlungen und -erklärungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums zu leisten. Transaktionen mit GCC-Ländern, auf die keine Mehrwertsteuer erhoben wird, werden genauso behandelt wie Transaktionen mit Nicht-GCC-Ländern. Das Unternehmen muss die Richtlinien von der Registrierung über die Rechnungsstellung bis zur Einreichung der Erklärungen befolgen. Andernfalls werden empfindliche Strafen verhängt.

Funktionale Währung im Mehrwertsteuerrecht

MwSt.-Problem im Omanischen Rial oder einer anderen Währung. Wenn die Mehrwertsteuer in Fremdwährung berechnet wird, berechnet sich der Steuerwert in Omanischen Rial über den durchschnittlichen Kauf- und Verkaufspreis der von der Zentralbank von Oman herausgegebenen Währung am Fälligkeitstag der Steuer.

Der Steuerpflichtige muss ordnungsgemäße Aufzeichnungen und Bücher führen, in denen die Transaktionen im Zusammenhang mit den importierten oder exportierten Waren und Dienstleistungen rechtzeitig erfasst werden.

Natürliche und juristische Personen, die sich für die Mehrwertsteuer im Oman registrieren müssen

Bei der Umsetzung des Umsatzsteuergesetzes müssen sich steuerpflichtige Personen gemäß den folgenden Lieferwerten bei der UVI registrieren:

  • Registrierung zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 15. März 2021, wenn der Wert des Jahresumsatzes 1.000.000 Oman-Rial übersteigt oder voraussichtlich übersteigen wird
  • Registrierung zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Mai 2021, wenn der Wert des Jahresumsatzes zwischen 500.000 und 1.000.000 Omanischen Rial liegt
  • Liegt der jährliche Versorgungswert zwischen 250.000 und 499.999 Omanischen Rial, muss er zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. August 2021 registriert werden.
  • Wenn der jährliche Waren- und Dienstleistungsbezug zwischen 38.500 und 249.999 Omanischen Rial liegt, muss die Registrierung zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 28. Februar 2022 erfolgen.

Das omanische Mehrwertsteuergesetz verpflichtet juristische Personen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, zur Mehrwertsteuerregistrierung bei der Oberfinanzdirektion:

  1. Wenn sein Wohnsitz im Sultanat Oman registriert ist,
  2. Führt eine gewerbliche, industrielle oder berufliche Tätigkeit innerhalb der Grenzen des Sultanats aus,
  3. Alle Unternehmen in den letzten 11 Monaten und im aktuellen Monat mit einem Angebotswert, der 38.500 OMR übersteigt oder vorausschauend ist,
  4. Natürliche und juristische Personen, die nicht im Sultanat Oman ansässig sind, müssen sich unabhängig vom Wert der Lieferung registrieren, wenn sie für ihre Tätigkeiten steuerpflichtig sind.

Wer kann sich freiwillig in die Mehrwertsteuer im Oman einschreiben?

Unternehmen, für die keine Umsatzsteuer-Registrierungspflicht besteht, haben die Möglichkeit, sich freiwillig für die Umsatzsteuerregistrierung anzumelden. Liegt der Betrag der jährlichen Lieferungen oder der angefallenen steuerpflichtigen Ausgaben nicht unter dem Schwellenwert für die freiwillige Registrierung, kann sich das Unternehmen freiwillig registrieren lassen. Der Schwellenwert für die freiwillige Registrierung beträgt 19.250 OMR, was 50% des Schwellenwerts für die obligatorische Registrierung entspricht.

Was ist eine Steuerrechnung?

Bezieht sich auf ein schriftliches oder elektronisches Dokument, das die steuerpflichtige Person ausstellen muss. Es muss die Beschaffungsdetails und alle anderen Details gemäß den Bestimmungen des Gesetzes enthalten. Mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen müssen auch eine Steuerrechnung für die Lieferung steuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen bestellen.

Wann sollten Sie eine Steuerrechnung einreichen?

Gemäß dem omanischen Mehrwertsteuergesetz muss ein registriertes Unternehmen eine Steuerrechnung ausstellen, wenn steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen bezogen werden. Die steuerpflichtige Person muss eine Steuerrechnung ausstellen, wenn:

  1. Liefert oder liefert mutmaßlich Waren oder Dienstleistungen
  2. Vollständig oder teilweise – aufgeladen vor dem Lieferdatum

Rechnungen können von Dritten im Namen des Steuerzahlers ausgestellt werden, vorausgesetzt, die Genehmigung der Institution wird eingeholt.

Bestandteile der Steuerrechnung

Für alle steuerpflichtigen Artikel muss eine detaillierte Steuerrechnung ausgestellt werden, die unter anderem den geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag und den Nettowert für jede einzelne Position ausweist.

Anforderungen an die Rechnung:

  1. Rechnung Referenz
  2. Lieferantenname, Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  3. Kundenname und Adresse
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Das Rechnungsdatum
  6. Lieferdatum
  7. Beschreibung und Menge der Waren oder Dienstleistungen
  8. Steuerpflichtiger Betrag und Stückpreis (in OMR)
  9. Steuersatz
  10. MwSt.-Betrag berechnet (in OMR
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