
Jordan erweitert JoFotara E-Rechnungsstellung für lokale Einkäufe
Das jordanische Ministerium für Einkommen- und Umsatzsteuer (ISTD) hat angekündigt die Einführung der Phase 2 seines elektronischen Rechnungsstellungssystems JoFotara, wodurch die steuerlichen Vorschriften für in Jordanien tätige Unternehmen verschärft werden.
Wirksam 1. April 2025, Diese Phase verlangt, dass alle Waren- und Dienstleistungsgeschäfte eine steuerkonforme elektronische Rechnung erfordern, um als abzugsfähige Ausgaben zu gelten. Diese Ausweitung folgt einer Änderung der aktuellen Rechnungslegungsbestimmungen, die bald offiziell veröffentlicht werden soll.
Eine der wichtigsten Änderungen in Phase 2 ist die Einbeziehung lokaler Einkäufe in das Nationale Elektronische Rechnungsstellungssystem (NBS). Ab dem 1. April 2025 müssen Rechnungen für lokal bezogene Waren und Dienstleistungen über das NBS erstellt werden, um für die Steuerabzugsfähigkeit als gültig zu gelten. Diese Umstellung zielt darauf ab, die Einhaltung von Vorschriften durch Lieferanten zu verbessern, die Steuertransparenz zu erhöhen und eine genauere Berichterstattung im gesamten jordanischen Steuersystem zu gewährleisten.
Durch die Integration lokaler Einkäufe in das E-Invoicing-System stärkt Jordanien sein digitales Steuersystem und stellt sicher, dass Unternehmen strengere Rechnungslegungsvorschriften einhalten und gleichzeitig von höherer Effizienz und Compliance profitieren.
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