Elektronische Rechnungsstellung in Aserbaidschan
In Aserbaidschan ist der Status der elektronischen Rechnungsstellung gut etabliert und für alle Steuerzahler obligatorisch. Diese Anforderung basiert auf Artikel 2 des Steuergesetzbuches der Republik Aserbaidschan, der die Einreichung von E-Rechnungen für gelieferte Waren, erbrachte Arbeiten und erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten vorschreibt. Diese Initiative zielte darauf ab, das Steuersystem zu modernisieren und die Effizienz steuerbezogener Prozesse im Land zu verbessern.
Gemäß der Steuerordnung ist die Ausstellung von elektronischen Rechnungen für die Lieferung von Waren (Werken, Dienstleistungen) an juristische und natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, eine Pflicht des Steuerpflichtigen. Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Steuerpflichtigen, unabhängig von ihrem Status, beim Erbringen von Waren (Werken, Dienstleistungen) für geschäftliche Zwecke eine elektronische Rechnung einreichen.
Die Regeln für die Anwendung, Buchhaltung und Nutzung elektronischer Rechnungen werden durch den Beschluss Nr. 89 des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan vom 14. März 2017 festgelegt.
Das E-Rechnungsprogramm ist über die Internet-Finanzverwaltung verfügbar, während der Benutzerleitfaden im Hilfebereich zu finden ist. Zusätzlich werden das E-Rechnungsdateiformat und Muster auf der Website der Finanzverwaltung bereitgestellt.https://www.taxes.gov.az)
In einer bedeutenden Entwicklung wurden die elektronischen Mehrwertsteuerrechnungen zum 1. Januar 2020 abgeschafft, und elektronische Lieferscheine sind die einzigen Dokumente, die Lieferanten ihren Kunden beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen oder Werken ausstellen müssen.
Elektronische Lieferscheine, die vom Lieferanten ausgestellt werden, reichen aus, damit eine Transaktion anerkannt und die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Elektronische Lieferscheine müssen für die Lieferung von Waren (Dienstleistungen, Werkleistungen) an juristische Personen und Einzelpersonen, die unternehmerisch tätig sind, ausgestellt werden.
E-Lieferscheine werden über das Webportal der Finanzämter übermittelt unter www.e-taxes.gov.az, Daher sind ihre Pro-forma-Inhalte vorgefertigt und können vom Steuerzahler nicht geändert werden. Der Steuerzahler muss lediglich die für seine Transaktion(en) zutreffenden Felder ausfüllen, und jede Übermittlung des elektronischen Lieferscheins muss mittels einer sogenannten Asan Imza-Handysignaturkarte autorisiert werden.

Asan İmza & Elektronische Rechnung
Um elektronische Rechnungen zu versenden, muss der Steuerzahler über ein erweitertes elektronisches Signaturwerkzeug (einschließlich Easy Signature) verfügen. Elektronische Rechnungen werden auf zwei Arten versendet:
In “Online-Modus” — der Steuerpflichtige gelangt in den Bereich der elektronischen Dienste, indem er auf der Internetseite der Steuerverwaltung die Schaltfläche “ANMELDEN” drückt. Er wählt einen der Bereiche “Easy Signature” oder “e-Signature” zur Authentifizierung im System aus, begibt sich dann in den Unterbereich “e-Receipt”, erstellt online eine elektronische Rechnung und übermittelt diese an einen anderen Steuerpflichtigen.
“Offline-Modus” — die neueste Version der speziellen Software (“Electronic Invoice Preparation Software — eFP”) und andere notwendige Programme zur Erstellung der elektronischen Rechnung des Steuerpflichtigen sowie andere notwendige Programme aus dem Unterabschnitt “Notwendige Programme” des Abschnitts “e-Rechnung” der Internet-Steuerverwaltung auf seinen Computer herunter, bereitet und verpackt die erforderlichen Rechnungen über dieses Programm, ohne das Internet zu nutzen. Anschließend betritt der Steuerpflichtige das System, indem er den Unterabschnitt “e-Beleg” im Abschnitt der elektronischen Dienste der Internet-Steuerverwaltung auswählt, und lädt die vorbereitete Paketdatei mit der Schaltfläche “Paket erstellen” in das System hoch. Während des Hochladens weist das System den elektronischen Rechnungen eine eindeutige Serie und Nummern zu und sie landen im Ordner “Entwurf”. Hier können vom Benutzer entsprechende Operationen an diesen elektronischen Rechnungen durchgeführt werden. Abschließend werden die elektronischen Rechnungen einzeln oder als Satz signiert und online versendet. Steuerpflichtigen, die eine große Anzahl von elektronischen Rechnungen einreichen, wird die Nutzung dieses Modus empfohlen.
Folglich wird das E-Invoicing-System vom aserbaidschanischen Finanzministerium implementiert und soll Buchhaltungsprozesse rationalisieren, Fehler reduzieren und umweltfreundliche Praktiken fördern. Daher dient die Einführung elektronischer Rechnungen der Vereinfachung der Steuerverwaltung, einer effizienteren und umfassenderen Organisation der Steuerkontrolle, der Reduzierung von Steuerhinterziehungsfällen und der Einschränkung des Papierverkehrs für Steuerzahler.
Melasoft E-Rechnungs-Lösung für Aserbaidschan
Melasoft Solution ist ein SAP Add-on, das innerhalb des SAP Systems und unter der Kontrolle des Kunden funktioniert. Die Lösung bietet zwei separate Cockpits für Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Die Benutzer können den Status der Rechnungen im amtlichen Portal kontinuierlich überwachen und die Dokumente in verschiedenen Formaten anzeigen. Die Lösung ist flexibel und kann leicht an unterschiedliche betriebliche Anforderungen angepasst werden. Auch unter Verwendung der Ausgaben kann die Lösung verbessert und neue Fähigkeiten können leicht adaptiert werden. Verschiedene Berechtigungen können den Benutzern zugewiesen werden, und somit können unterschiedliche Operationen verschiedenen Mitarbeitern zugeordnet werden. Alle Operationen werden protokolliert und können bei Bedarf eingesehen werden. Zusätzlich zu diesen Funktionen kann die Lösung entsprechend den Anforderungen der Kunden modifiziert werden.
Bezüglich der E-Rechnungslösung für Aserbaidschan gilt Folgendes.


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