
Deutschlands E-Rechnungsrevolution: Bundes- und
Bundesland Regierungen schließen sich zusammen
Kritischer Schritt der Digitalisierung in Deutschland: Bund und Länder haben am 31. Juli 2025 neue Verwaltungsabkommen zur E-Rechnungsstellung unterzeichnet. Die Plattform OZG-RE wird als zentrales Rechnungsmanagementsystem gestärkt.
Ein bahnbrechender Schritt wurde in der digitalen Infrastruktur Deutschlands unternommen. Neue Verwaltungsvereinbarungen, die am 31. Juli 2025 zwischen Bund und Ländern unterzeichnet wurden, signalisieren die Stärkung der föderalen Zusammenarbeit im E-Rechnungssystem des Landes. Im Mittelpunkt der Vereinbarung steht die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE, die gemeinsam auf Bundes- und Länderebene entwickelt und finanziert wird.
Platformerfolg untermauert durch Zahlen
Die OZG-RE Plattform, die vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern verwaltet wird, bietet seit 2019 Dienstleistungen für die elektronische Rechnungsübermittlung, den automatischen Empfang und die Bearbeitung. Das System ist derzeit mit fünf Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern) integriert, wobei Bayern bald folgen soll.
Beeindruckende Leistung: Allein im Jahr 2024 wurden rund 3,9 Millionen E-Rechnungen über die zentralen Rechnungsplattformen des Bundes (ZRE und OZG-RE) abgewickelt.
Kritischer Übergangsprozess nähert sich
Die fortlaufende Migration der Bundesverwaltungsstellen in das OZG-RE-System wird bis zum 20. September 2025 abgeschlossen sein. Diese Konsolidierung wird die Effizienz und Kosteneffektivität der Plattform erhöhen und zukunftsfähige Entwicklungen unter gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern ermöglichen.
Zukunftsvision: Ein Plattformziel
Der IT-Planungsrat hat die Bundesregierung beauftragt, eine einheitliche Rechnungsbeleglösung zu prüfen und zu bewerten, die als Grundlage für alle Länder und ihre Kommunen dienen kann. Durch die Einbeziehung der Finanz Informatik Technologie GmbH & Co. KG (FITKO) wird sichergestellt, dass die Interessen aller föderalen Ebenen gleichberechtigt berücksichtigt und digitale Synergien optimal genutzt werden.
Die Vereinbarung stellt mehr als nur einen formell-rechtlichen Schritt dar: Sie ist ein Symbol gelebter föderaler Kooperation, getragen von Vertrauen, Innovationsgeist und gemeinsamen Ambitionen. Diese Zusammenarbeit signalisiert die Stärkung und Intensivierung der engen Kooperation zwischen Bund und Ländern und weist den Weg in eine digitale, vernetzte und effiziente Verwaltungszukunft.
https://www.e-rechnung-bund.de/bund-und-laender-besiegeln-neue-verwaltungsvereinbarungen/
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