Albanien hat mit seinem obligatorischen E-Rechnungssystem begonnen, sein Steuersystem zu überprüfen. Ab dem 1. Juli müssen alle Unternehmen, die B2B-Transaktionen durchführen, ihre Rechnungen elektronisch an die Generaldirektion der Steuern übermitteln. Ab September müssen auch Unternehmen, die B2C-Transaktionen durchführen, die E-Rechnungsstellung einhalten.
Albanien hat ein neues Rechnungslegungs- und Finanzkontrollmodell namens Audit System eingeführt. Eine der Besonderheiten dieses Systems ist die Masseneinführung des E-Invoicing-Systems durch die albanische Geschäftswelt.
Das Neue Prüfsystem zielt darauf ab, das Steuerungsmodell zur Bekämpfung von Steuerbetrug, zur Vereinfachung von Steuerverfahren und zur Verbesserung der gesamten Steuereintreibung nach europäischen Standards zu modernisieren. In diesem Zusammenhang wird das neue Rechnungsstellungssystem alle Steuerzahler und öffentlichen Einrichtungen verbinden, die Rechnungen ausstellen.
Das Projekt wird von der albanischen Generaldirektion für Steuern und der Nationalen Agentur für Informationsgesellschaft umgesetzt.
Umsetzungszeitplan für elektronische Rechnungsstellung:
- 1. Januar 2021 – B2G Elektronische Rechnungsstellung.
- 1. Juli 2021 – B2B-elektronische Rechnungsstellung.
- 1. September 2021 – B2C-Elektronische Rechnungsstellung.
Voraussetzungen für die Ausstellung von E-Rechnungen in Albanien:
- Elektronisches Zertifikat von AKSHI ausgestellt.
- Regulierung durch die zentrale Rechnungsplattform der CIS.
- Elektronische Rechnungssoftware.
Elektronisches Rechnungssystem in Albanien
Das Audit System erfordert die Deklaration von Rechnungen bei der Generaldirektion für Steuern Albaniens (DPT). Deshalb hat die Regierung eine zentrale Rechnungsplattform namens Central Information System (CIS) implementiert. Alle Rechnungen müssen zur Verifizierung an das CIS gesendet werden. Die DPT prüft Rechnungen, indem sie einen eindeutigen Code namens NIVF zuweist. Die DPT erstellt dann PDF-Rechnungen mit einem QR-Code, der den NIVF-Code enthält. Diese Rechnungen können von der CIS-Plattform heruntergeladen oder ausgedruckt werden.
Die Regierung sagte, dass das neue Steuersystem gewählt wurde, weil es “den Standards der Europäischen Union entspricht, aber auch mit der heutigen Technologie kompatibel ist und bessere und anpassungsfähigere Möglichkeiten für die albanische Wirtschaft bietet”.
Dank dieses Systems können Steuerzahler den Status von Rechnungen sofort überprüfen. Und sie wurden korrekt deklariert, ihr Status. Dies wird sich positiv auf die Transparenz auswirken und dazu beitragen, die Schattenwirtschaft zu reduzieren.
- Rechnungsaufbewahrung
Alle Rechnungen müssen 5 Jahre lang in elektronischer Form aufbewahrt werden. Die Speicherung muss die Echtheit der Herkunft, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit der Dokumente gewährleisten.
- Format
Spezifikation für die Basisnutzung der elektronischen Rechnung UN / CEFACT – Cross-Industry Invoice (Schema XML 16B); Spezifikation für die Basisnutzung der elektronischen Rechnung – ISO / IEC 19845: 2015 (UBL 2.1).
- Korrekturrechnungen
Im Falle eines Fehlers in der Rechnung muss eine neue berichtigte Rechnung ausgestellt werden. Diese Rechnung muss einen Verweis auf die ursprüngliche Rechnung enthalten, die sie korrigiert.
