
VAE startet elektronische Rechnungsrevolution:
Obligatorisch ab Juli 2026
Das Ministerium für Finanzen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) führt ein elektronisches Rechnungsstellungssystem ein. Ab Juli 2026 ist das System für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) verpflichtend, mit dem Ziel, den Rechnungswechsel zu digitalisieren.
Das Finanzministerium der VAE kündigte die Einführung eines umfassenden elektronischen Rechnungsstellungssystems (eInvoicing Programme) an, um den Austausch von Rechnungen im Land zu vereinfachen, zu standardisieren und zu automatisieren. Das System, das im Februar 2025 veröffentlichten Dokument “UAE eInvoicing Programme Introduction” und der Ministerialentscheidung Nr. 64 von 2025 detailliert beschrieben wird, wird für den festgelegten Geltungsbereich verpflichtend.
Wie wird das System funktionieren?
Das elektronische Rechnungsstellungssystem der VAE basiert auf einem dezentralen Continuous Transaction Control (DCTCE) und dem 5-Ecken-Modell. Das Peppol-Netzwerk wird verwendet, um die Interoperabilität für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen zu gewährleisten.
Kritische Termine:
- April 2025 Akkreditierungsverfahren für Dienstleistungserbringer begonnen
- Juli 2026: Die elektronische Rechnungsberichterstattung der Phase 1 wird verpflichtend
Was Unternehmen tun müssen
Steuerzahler müssen einen akkreditierten Dienstleister (ASP) auswählen und eine vertragliche Vereinbarung treffen. Unternehmen sind verpflichtet, die elektronische Rechnungsstellung mit ihrem gewählten ASP umzusetzen. Das System übernimmt automatisch den Austausch von Rechnungen zwischen Lieferanten und Käufern und übermittelt die erforderlichen Steuerdaten an die Bundessteuerbehörde (FTA).
Wichtig: PDFs, Word-Dokumente, Bilder, gescannte Kopien und E-Mails gelten nicht als elektronische Rechnungen im Rahmen dieses Programms. Es werden nur strukturierte Datenformate akzeptiert.
Die Initiative zielt darauf ab, die Digitalisierung der Wirtschaft für Unternehmen zu unterstützen, die Compliance-Kosten zu senken, Mehrwertsteuerhinterziehung zu minimieren und zum allgemeinen Wirtschaftswachstum beizutragen. Business-to-Consumer (B2C)-Transaktionen fallen derzeit nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
https://mof.gov.ae/einvoicing/
https://mof.gov.ae/einvoicing/faqs/
https://mof.gov.ae/wp-content/uploads/2025/03/UAE-eInvoicing-Programme-Feb2025.pdf
https://mof.gov.ae/the-ministry-of-finance-announces-its-transformational-projects/
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