Status des E-Transportprozesses in Rumänien – Fristen und Einschränkungen

Zeitrahmen und Einschränkungen:

  • Der Gütertransport muss spätestens 3 Tage vor Ankunft des Fahrzeugs am rumänischen Grenzübergang oder am Einfuhrort im RO e-Transport System registriert werden, oder wenn das Fahrzeug seine Fahrt im Inland tatsächlich antritt, wobei der ITU-Code bei der Einreise an der Grenze bereitgehalten werden muss.
  • Die Gültigkeit dieser Beantragung erstreckt sich über 5 Kalendertage ab dem im System rechtlich definierten und aufgezeichneten Transportdatum oder über 15 Tage für innergemeinschaftliche Käufe oder innergemeinschaftliche Transitgeschäfte innerhalb Rumäniens. Die Nutzung eines abgelaufenen ITU ist untersagt.
  • Strafe für die Nutzung einer abgelaufenen ITU: Geldstrafen von 20.000 bis 100.000 RON und Beschlagnahme nicht deklarierter Waren.
  • Das Entladen von Waren in Rumänien, die Teil von innergemeinschaftlichen Transitgeschäften sind, ist untersagt, ausgenommen von Waren, die gelagert oder zur Erstellung einer neuen Sendung aus einem oder mehreren Warenpaketen verwendet werden.
  • Es gelten dieselben Sanktionen wie oben erwähnt.
  • Änderungen von Transportdaten im RO e-Transport-System nach der Ankunft am rumänischen Grenzübergang oder am Einfuhrort oder nachdem das Fahrzeug seine Fahrt auf öffentlichen Straßen angetreten hat, sind nicht gestattet. Die einzige Ausnahme bildet Artikel 8 (11) der GEO 41/2022, wo Änderungen zwingend vorgeschrieben sind und sich auf Güter beziehen, die auf dem multimodalen Transportweg befördert werden.
  • Geldstrafe für Datenmodifikation: 20.000 RON bis 100.000 RON.
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