Serbien
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Serbien verabschiedet Änderungen am E-Rechnungsgesetz 

Am 28. November 2024, wurde das geänderte Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung Nr. 94/2024 im Amtsblatt der Republik Serbien offiziell veröffentlicht. Dieses Gesetz führt bedeutende Änderungen im elektronischen Rechnungsstellungsrahmen in Serbien ein, wobei verschiedene Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten werden. 

Das Gesetz tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft und wird angewendet ab dem 1. Januar 2025. Artikel 3 und 12 des Gesetzes treten jedoch ab dem 15. Dezember 2024 in Kraft. Artikel 4 und 5 gelten für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2024 gemäß dem Mehrwertsteuergesetz (MwSt.). Artikel 7 gilt darüber hinaus für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2024 gemäß dem Mehrwertsteuergesetz.

Konformität und Strafen

Das geänderte Gesetz sieht strenge Compliance-Anforderungen mit erheblichen Strafen für Nichteinhaltung vor.

  • Bußgelder für die Nichteinreichung einer elektronischen Rechnung können von 200.000 bis 2.000.000 AED reichen.
  • Nichtdeklaration des Mehrwertsteuerstatus oder Nichterfüllung der Aktualisierung von Statusdaten kann zu Geldstrafen von bis zu 2.000.000 RSD führen.
  • Die Führung der elektronischen Mehrwertsteueraufzeichnungen ist ebenfalls obligatorisch, wobei die Strafen für Verstöße bis zu 2.000.000 RSD betragen.

Für detailliertere Informationen siehe die offizielle Serbische E-Rechnungsbestimmungen.

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