Kanarische_Inseln
Kanarische Inseln

Kanarische Inseln implementieren großes IGIC-Register
Änderungen: Ab Oktober 2025

Das kanarische Ministerium für Finanzen und EU-Beziehungen hat wesentliche Änderungen an der elektronischen Führung der Registerbücher der Allgemeinen Indirekten Steuer (IGIC) veröffentlicht. Die am 19. Februar 2024 angekündigten obligatorischen Änderungen treten am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Die Kanarischen Inseln implementieren eine grundlegende Modernisierung ihres Systems zur Steuereinhaltung. Der Erlass vom 12. Februar 2024, veröffentlicht vom Ministerium für Finanzen und Beziehungen zur Europäischen Union, ändert die bestehende Verordnung vom 11. Oktober 2018 und führt neue Anforderungen für die elektronische Einreichung von IGIC-Registerbüchern ein.

Sofortige Informationsbereitstellung (SII) Mandat

Kritische Änderung: Die Meldung an das System zur sofortigen Informationsweitergabe (SII) wird für eingehende und ausgehende Rechnungsregister für Vorgänge, die dem Arbitrio sobre la importación y entrega de mercancías (AIEM) unterliegen und davon nicht befreit sind, verpflichtend.

Die SII-Meldung ist auch für Vorgänge erforderlich, die Folgendem unterliegen:

  • Tabaksteuer
  • Sondersteuer auf Kraftstoffe aus Erdöl
  • Abfallwirtschaftssteuer für Deponien, Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen

Neue Feldanforderungen

Das System wird ein optionales Feld hinzufügen, um die Vorsteuer im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Einfuhr von Investitionsgütern zu kennzeichnen. Steuerpflichtige müssen das Steuerjahr und den Zeitraum angeben, in dem sie beabsichtigen, das Recht auf Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Waren oder Dienstleistungen auszuüben, wenn der Abzug in einer nachfolgenden Eigenerklärung erfolgt.

Für steuerbefreite Vorgänge wird die Angabe des Steuersatzes, der ohne Befreiung gelten würde, notwendig, wenn die implizite Steuerlast zugewiesen wird.

Die Änderungen betreffen die IGIC-Steuererklärung, die elektronische Aufzeichnung und die Compliance-Prozesse, wodurch Unternehmen ihre Rechnungsstellungs- und Buchhaltungssysteme anpassen müssen, um neue erforderliche Informationen zu erfassen.

https://www3.gobiernodecanarias.org/tributos/atc/estatico/info_tributaria/legislacion/subAreaCod=PO/pdf/PO_Modif_O11102018_llevanza_libros_igic__sede.pdf

https://www.gobiernodecanarias.org/boc/2025/145/2677.html

https://www3.gobiernodecanarias.org/tributos/atc/w/presentaci%C3%B3n-mensual-del-modelo-417-copiar-?ida=1&prnt=936

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