
Irische Steuerbehörde gibt neue Richtlinien zu
Territorialer Geltungsbereich von umsatzsteuerlichen Organschaften
Die irische Finanzverwaltung hat veröffentlicht eBrief Nr. 216/25, mit neuen und aktualisierten Leitlinien zum territorialen Anwendungsbereich von Mehrwertsteuergruppen. Die Leitlinien klären, welche Unternehmen in eine irische Mehrwertsteuergruppe aufgenommen werden können, insbesondere im Lichte jüngster Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).
Tonartwechsel
Die Richtlinie bestätigt, dass die Mehrwertsteuergruppierung nur für Niederlassungen verfügbar ist, die sich innerhalb Irlands. Infolgedessen können nicht-irische Hauptniederlassungen oder Zweigniederlassungen (auch solche in anderen EU-Mitgliedstaaten) nicht Mitglieder einer irischen Mehrwertsteuergruppe sein.
Diese Änderung bedeutet, dass Lieferungen zwischen diesen nicht-irischen Niederlassungen und einer irischen Mehrwertsteuergruppe nun endgültig im Geltungsbereich der Mehrwertsteuer.
Implementierungsdatum:
Bestehende Mehrwertsteuergruppen, die von dieser Änderung betroffen sind, müssen die neue Leitlinie bis 31. Dezember 2026.
https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/ebrief/2025/no-2162025.aspx
Die Anleitung nimmt sofortige Wirkung für jede neu gegründete Mehrwertsteuergruppe.
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