Frankreich E-Invoicing und E-Reporting: Was ist der Unterschied?
Kurzfassung
Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich tritt am 1. September 2026 in Kraft und unterteilt sich in zwei separate Verpflichtungen: E-Invoicing für inländische B2B-Transaktionen und E-Reporting für B2C- sowie grenzüberschreitende Umsätze. Beide sind verpflichtend, werden über eine zertifizierte Plateforme Agréée (PA) abgewickelt und führen ab dem ersten Tag zu Sanktionen bei Nichteinhaltung. SAP-Kunden, ob auf ECC oder S/4HANA, benötigen eine PA-integrierte Lösung, die im Pilotzeitraum von Februar bis August 2026 getestet wurde.
Inhalt
- Warum zwei Systeme?
- Frankreich E-RechnungsstellungDie B2B-Regel für Inlandsgeschäfte
- Frankreich E-Reporting: Alles andere
- Direkter Vergleich
- SAP Frankreich E-Invoicing: Auswirkungen auf Ihr ERP
- Frist für elektronische Rechnungsstellung in Frankreich
1. Warum zwei Systeme?
Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich wird häufig als eine einzige Verpflichtung missverstanden. Das ist nicht der Fall. Ab dem 1. September 2026 müssen in Frankreich ansässige Unternehmen zwei parallele Anforderungen erfüllen: E-Invoicing für inländische B2B-Transaktionen und E-Reporting für alle Vorgänge außerhalb dieses Bereichs. Die Verwechslung dieser beiden Verpflichtungen ist einer der häufigsten Gründe, warum Projekte zur Einhaltung der französischen Rechnungsanforderungen ins Stocken geraten.
2. Frankreich E-Invoicing: Die Regel für inländisches B2B
Die B2B E-Rechnungsstellung in Frankreich gilt ausschließlich für Transaktionen zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Frankreich. Ab dem Go-live im September 2026 dürfen diese Rechnungen nicht mehr als Papier oder einfache PDF versendet werden. Sie müssen in einem strukturierten Format erstellt werden, wie UBL, UN CEFACT CII oder Factur X, und über eine in Frankreich zugelassene Plattform übermittelt werden, die als Plateforme Agréée bezeichnet wird (PA, früher PDP).
Die Rechnungsdaten werden nahezu in Echtzeit von Ihrer PA zur PA des Empfängers übertragen, über das zentrale Verzeichnis des öffentlichen Rechnungsportals PPF. Statusmeldungen wie eingereicht, abgelehnt, empfangen oder bezahlt müssen nachverfolgt und in Ihr ERP-System zurückgespielt werden. Zu den neuen Pflichtangaben gehören unter anderem die SIREN-Nummer des Käufers die Lieferadresse, sofern sie von der Rechnungsadresse abweicht die Art der Transaktion, also Waren, Dienstleistungen oder gemischt
3. Frankreich E-Reporting: Alles andere
Das E-Reporting in Frankreich umfasst alle Transaktionen, die nicht unter den inländischen B2B-Bereich fallen:
- B2C-Verkäufe, sowohl national als auch grenzüberschreitend
- grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb und außerhalb der EU
- bestimmte Zahlungsdaten, insbesondere Umsatzsteuer auf Zahlungseingänge bei Dienstleistungen
Im Gegensatz zum E-Invoicing erfolgt das E-Reporting nicht in Echtzeit, sondern periodisch. Die Häufigkeit hängt vom jeweiligen Umsatzsteuerregime ab. Unternehmen mit monatlicher Meldung berichten in der Regel dreimal pro Monat. B2C-Daten werden aggregiert übermittelt, ohne personenbezogene Daten von Endkunden weiterzugeben. Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen werden hingegen auf Rechnungsebene gemeldet. Die im August 2025 angekündigten Vereinfachungen haben die Pflicht zur Abgabe von Nullmeldungen sowie die detaillierte Positionsberichterstattung für eingehende internationale Transaktionen abgeschafft.
4. Direkter Vergleich
| Dimension | E-Rechnung | E-Reporting |
| Anwendungsbereich | Inländisches B2B (in Frankreich ansässige Unternehmen) | B2C, grenzüberschreitendes B2B, Zahlungsdaten |
| Format | Strukturierte Formate (UBL, CII, Factur X) | Strukturierte Datenübermittlung |
| Zeitpunkt | Echtzeit oder nahezu Echtzeit | Periodisch (abhängig vom Umsatzsteuerregime) |
| Übertragungsweg | PA → PPF → Empfänger PA | PA → PPF → DGFiP |
| Sanktionen | 15 € pro Rechnung (maximal 15.000 € pro Jahr) | 250 € pro fehlender Meldung (maximal 15.000 € pro Jahr) |
5. SAP Frankreich E-Invoicing: Auswirkungen auf Ihr ERP
Für SAP-Kunden, unabhängig davon ob sie ECC oder S/4HANA nutzen, reicht das Standardsystem nicht aus. SAP leitet Rechnungen nicht nativ an eine PA weiter, unterstützt nicht den Five-Corner-Prozess und verarbeitet keine Rückmeldungen zu Statusinformationen von Empfängern. Ein SAP Frankreich E-Invoicing Projekt umfasst in der Regel:
- Bereinigung der Stammdaten (SIREN, SIRET, Umsatzsteuer-IDs, Routing-Codes)
- Outputsteuerung und Mapping auf EN 16931 Formate
- Integration mit einer zertifizierten PA und deren APIs
- Rückführung der Statusmeldungen in das SAP-System
- 10-jährige Archivierung gemäß französischem Recht
Das Pilotfenster läuft von Ende Februar 2026 bis Ende August 2026. Frühzeitiges Testen ist nicht mehr optional, da zertifizierte Anbieter kurz vor der Frist stark ausgelastet sein werden.
6. Frist für elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Seien Sie bereit
Die Einhaltung der französischen Rechnungsanforderungen ist heute eine klare Ja-oder-Nein-Frage: bereit oder nicht. Der Zeitplan für das France E-Invoicing 2026 ist bestätigt:
- 1.September 2026 Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) müssen E-Rechnungen ausstellen Alle in Frankreich ansässigen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- 1.September 2027 KMU und Kleinstunternehmen beginnen mit der Ausstellung Auch nicht in Frankreich ansässige, aber umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen werden einbezogen
Das Vereinfachungspaket vom August 2025 hat das Meldevolumen reduziert, jedoch die Frist für die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich nicht verschoben. Sanktionen gelten ab dem ersten Tag 15 € pro nicht konformer Rechnung 250 € pro fehlender E-Reporting-Meldung jeweils gedeckelt auf 15.000 € pro Jahr
Nutzen Sie die Vereinfachungen als zusätzliche Vorbereitungszeit und nicht als Grund für Verzögerungen. Melasoft unterstützt sowohl E-Invoicing als auch E-Reporting in Frankreich über eine mit der DGFiP abgestimmte Plattform mit nativer SAP-Integration für ECC und S/4HANA. Wenn Sie Ihr Projekt für die Umsetzung bis 2026 planen, begleiten wir Sie gerne durch die Architektur sowie die Pilotoptionen.
