Ägypten

Ägypten startet zweite Teilphase von
Achte Stufe des elektronischen Belegsystems

Die Vorsitzende der ägyptischen Steuerbehörde, Rasha Abdel Aal, kündigte die Entscheidung Nr. 281 für 2025 an, mit der die neue Phase des elektronischen Belegsystems eingeleitet wird. Eingetragene Steuerzahler sind ab dem 15. September 2025 verpflichtet, elektronische Belege auszustellen.

Der Vorsitzende der ägyptischen Steuerbehörde, Rasha Abdel Aal, kündigte die Umsetzung des Beschlusses Nr. 281 für 2025 bezüglich der “zweiten Teilphase der achten Hauptphase” des elektronischen Belegsystems an. Dieser Beschluss legt neue Verpflichtungen für Steuerzahler und die in der beigefügten Liste aufgeführten Unternehmen fest, beginnend am 15. September 2025.

Welche neuen Verpflichtungen gibt es?

Steuerpflichtige und in der Entscheidung genannte Unternehmen müssen für erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren an Endverbraucher elektronische Steuerbelege in der echten Betriebsumgebung ausstellen. Sie sind außerdem verpflichtet, sich für das Anreizprogramm “Ihre Rechnung – Ihr Schutz und Ihre Belohnung” auf dem elektronischen Portal zu registrieren.”

Steuerzahler, die auf der offiziellen Website der ägyptischen Steuerbehörde aufgeführt sind, müssen die von der ägyptischen Steuerbehörde festgelegten technologischen Betriebsbedingungen einhalten und die notwendige Infrastruktur für die Ausstellung elektronischer Steuerquittungen einrichten.

Informations- und Unterstützungsdienste

Rasha Abdel Aal erklärte, dass die Steuerbehörde alle Informationen zum elektronischen Belegsystem über ihre offizielle Facebook-Seite, ihren YouTube-Kanal und ihre Website bereitgestellt hat. Steuerzahler können über den Abschnitt “Ihr Leitfaden zur Bearbeitung des elektronischen Belegsystems” Leitvideos zur Systemintegration und -nutzung abrufen.

Das Integrierte Kommunikationszentrum der Steuerbehörde beantwortet alle Anfragen und Rückfragen über die Hotline 16395. Zur Meldung von Steuerhinterziehungsfällen steht die Hotline 16189 von 9 bis 16 Uhr, außer freitags und samstags, zur Verfügung.

Die Steuerbehörde betonte, dass sich verpflichtete Steuerzahler auf dem Portal der ägyptischen Steuerbehörde informieren und dem Leitfaden “Ihr Leitfaden für den Umgang mit elektronischen Belegen” folgen sollen, um alle Videos anzusehen, die die Systemintegration und -nutzung sowie Updates zur Unterstützung der Steuerzahler erklären.

https://www.eta.gov.eg/ar/news/sdwr-qrar-rqm-281-lsnt-2025-alkhas-balmrhlt-alfryt-althanyt-mn-almrhlt-alryysyt-althamnt

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