Bulgarien

Bulgarien setzt SAF-T-Konformität für Unternehmen durch

Bulgarien hat den Entwurf zum Staatshaushaltsgesetz für 2025 veröffentlicht und erhebliche Änderungen eingeführt, einschließlich einer obligatorischen Anforderung für bulgarische Unternehmen, Standard-Audit-Dateien für Steuern (SAF-T) einzureichen.

Umfang und Zeitplan

Die SAF-T-Pflicht wird zwischen 2026 und 2030 schrittweise fast alle Unternehmen umfassen, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Die Einführung erfolgt nach folgendem Zeitplan:

  • 1. Januar 2026 – Große Unternehmen mit Umsatzerlösen von über 300 Mio. BGN (ca. 153,4 Mio. EUR) für 2023.
  • 1. Januar 2027 – Große, mittlere oder kleine Unternehmen mit Nettoumsätzen über 300 Millionen BGN für 2024.
  • 1. Januar 2028 – Große, mittlere oder kleine Unternehmen mit einem Nettoumsatz von über 15 Mio. BGN (ca. 7,7 Mio. EUR) für 2025.
  • 1. Januar 2029 – Große, mittlere oder kleine Unternehmen, die am 31. Dezember 2026 nach dem Rechnungslegungsgesetz klassifiziert sind.
  • 1. Januar 2030 – Unternehmen, die unter Artikel 2 des Rechnungslegungsgesetzes fallen.

Für die Einreichung der ersten SAF-T-Datei wird eine Nachfrist von sechs Monaten gewährt.

SAF-T Einreichungsfrequenz

  • Die SAF-T-Datei wird Daten über Geschäftsaktivitäten und Buchhaltungsunterlagen enthalten.
  • Buchhaltungsbuchungen, Zahlungen und zugehörige Informationen müssen monatlich bis zum 14. des Folgemonats eingereicht werden.
  • Lagerbestandsdaten und Bewegungen von Anlagevermögen, die Teil von SAF-T sind, werden jährlich übermittelt.

Einreichungsprozess

Unternehmen müssen SAF-T-Dateien elektronisch unterzeichnen und einreichen. Das Format und die Einreichungsmethode werden vom Exekutivdirektor der Nationalen Finanzagentur (NRA) festgelegt und die Richtlinien werden auf der offiziellen Website der NRA veröffentlicht.

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